Zahnärztliche Chirurgie

Der Begriff zahnärztliche Chirurgie umfasst eine Vielzahl von ambulanten Operationen. Dazu gehören die chirurgische Zahnentfernung, die Entfernung von Weisheitszähnen, die chirurgische Zahnerhaltung, die Therapie von Zysten, die präprothetische Chirurgie und natürlich auch das Einsetzen von Zahnimplantaten.

Die Zahnentfernung kann als Extraktion ("Zahn ziehen") oder als operative Entfernung durchgeführt werden. Weisheitszähne liegen häufig noch im Knochen (retiniert) und in der Richtung verändert (verlagert), so dass eine operative Entfernung notwendig wird.

Die chirurgische Zahnerhaltung beinhaltet die Wurzelspitzenresektion, die Zahntransplantation und die Hemisektion (Entfernung der Zahnwurzel).

Alle chirurgischen Eingriffe können in unserer Praxisklinik unter ambulanten Bedingungen mit Lokalanästhesie durchgeführt werden. Sollten es die Umstände notwendig machen, ist in Zusammenarbeit mit einem Narkosearzt auch eine Sedierung oder Vollnarkose möglich.

Eine Zahnentfernung kann durch eine einfache Extraktion (Zange)  oder durch eine operative Entfernung (Osteotomie) erfolgen. Notwendig kann dies werden, weil

  • Zähne durch Karies zerstört wurden,
  • durch ein Trauma geschädigt wurden,
  • zystische Veränderungen aufweisen,
  • der Zahnhalteapparat erkrankt ist,
  • oder auch aus kieferorthopädischen und prothetischen Gründen.

Das menschliche Gebiss weist in der Regel 32 Zähne, also 8 Zähne pro Quadrant, auf. Als Weisheitszähne werden die jeweils 8. Zähne bezeichnet, daher rührt auch der umgangssprachliche Begriff „Achter“.

Warum müssen Weisheitszähne entfernt werden?
Die Entscheidung für eine operative Entfernung der Weisheitszähne hat verschiedene Gründe. Häufig ist es ein Platzmangel durch den die Zähne nicht vollständig durchbrechen können und damit zu Entzündungen (dentitio difficilis) oder auch zu Verschiebungen der anderen Zähne führen können. Weiterhin können Karies, Zysten oder Funktionsstörungen (z.B. Kiefergelenksbeschwerden) Gründe für eine notwendige Entfernung der Weisheitszähne sein. Weisheitszähne, die noch vollständig im Knochen liegen nennt man retiniert, die teilweise durch das Zahnfleisch durchgebrochen sind nennt man teilretiniert. Wenn diese Zähne nicht achsengerecht stehen spricht man von velagerten Zähnen.

Der Eingriff kann unter ambulanten Bedingungen in der MKG Praxisklinik Landshut durchgeführt werden.

Wann ist eine Zahnfreilegung notwendig?
Wenn Zähne nicht durch das Zahnfleisch durchbrechen (retinierte Zähne) kann das unterschiedliche Ursachen haben. Hierzu gehört der Platzmangel, die nicht achsengerechte Zahnposition, entzündliche Veränderungen oder auch Zysten. Damit diese Zähne in die Zahnreihe eingegliedert werden können, müssen diese zunächst operativ freigelegt, mit einem Bracket versorgt und dann in der Regel durch einen Kieferorthopäden in die angestrebte Position bewegt werden.

Müssen Bändchen immer behandelt werden?
Nein. Die Lippen-, Zungen- und auch Wangenbändchen werden immer dann behandelt, wenn Funktionsstörungen vorhanden sind oder erwartet werden. Dies kann bei Lippenbändchen ein deutlich erweiterter Spalt zwischen den Zähnen (Diastema) sein, bei straffen Zungenbändchen kann die Aussprache bestimmter Laute erschwert sein, außerdem kann es bei straffen Lippen- und oder Wangenbändchen zu freiliegenden Zahnhälsen (Rezession) kommen.

Wie werden straffe Bändchen therapiert?
Normalerweise werden die Bändchen operativ entfernt und die Wunde mit unterschiedlichen Verfahren (Z-Plastik, VY-Plastik, Vestibulumplastik) versorgt. Die laserchirurgische Abtragung der Bändchen ist eine Alternative zur chirurgischen Exzision.